Selbständige Gewerbetreibende die E-Geld vertreiben

Selbständige Gewerbetreibende die E-Geld vertreiben

Selbständige Gewerbetreibende die E-Geld vertreiben

Selbständige Gewerbetreibende, die E-Geld eines Kreditinstituts nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vertreiben oder rücktauschen