Verhinderung von Geldwäsche, Terrorfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen

Verhinderung von Geldwäsche, Terrorfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen

Verhinderung von Geldwäsche, Terrorfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen
Verhinderung von Geldwäsche, Terrorfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen

Risikomanagement

Risikoanalyse

  • Bestandsaufnahme der unternehmensspezifischen Situation
  • Erfassung und Identifizierung der kunden-, produkt- und transaktionsbezogenen sowie der geografischen Risiken
  • Kategorisierung, d.h. Einteilung in Risikogruppen, und ggf. zusätzliche Gewichtung, d.h. Bewertung, der identifizierten Risiken
  • Entwicklung und Umsetzung angemessener interner Sicherungsmaßnahmen, die im Rahmen der erforderlichen Geldwäsche-Präventionsmaßnahmen aufgrund des Ergebnisses der Risikoanalyse verwendet werden
  • Überprüfung und Weiterentwicklung der bisher getroffenen internen Sicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Risikoanalyse

Interne Sicherungsmaßnahmen

  • Schaffung angemessener geschäfts- und kundenbezogener interner Sicherungsmaßnahmen in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen
  • Ausarbeitung von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen in Bezug auf
    • den Umgang mit Risiken
    • die Kundensorgfaltspflichten
    • die Erfüllung der Meldepflicht
    • die Aufzeichnung von Informationen und die Aufbewahrung von Dokumenten
    • die Einhaltung der sonstigen geldwäscherechtlichen Vorschriften
  • Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters
  • Schaffung von gruppenweiten Verfahren
  • Schaffung und Fortentwicklung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von neuen Produkten und Technologien zur Begehung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung oder für Zwecke der Begünstigung der Anonymität von Geschäftsbeziehungen oder von Transaktionen
  • Überprüfung der Mitarbeiter auf ihre Zuverlässigkeit durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Personalkontroll- und Beurteilungssysteme der Verpflichteten
  • Erstmalige und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie die insoweit einschlägigen Vorschriften und Pflichten, einschließlich Datenschutzbestimmungen
  • Überprüfung der zuvor genannten Grundsätze und Verfahren durch eine unabhängige Prüfung, soweit diese Überprüfung angesichts der Art und des Umfangs der Geschäftstätigkeit angemessen ist

Geldwäschebeauftragter

  • Schaffung und Fortentwicklung einer einheitlichen oder von aufeinander abgestimmten unternehmensspezifischen Risikoanalyse(n)
  • Entwicklung und Aktualisierung interner Grundsätze und Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere von Arbeits- und Organisationsanweisungen und angemessenen geschäfts- und kundenbezogenen Sicherungssystemen
  • Schaffung klarer Berichtswege
  • Durchführung laufender Überwachung in Bezug auf die Einhaltung der o.g. Vorschriften
  • Bearbeitung von Verdachtsfällen
  • Information der Leitungsebene und des Aufsichtsorgans
  • Unterrichtung der relevanten Beschäftigten über die Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Erarbeitung eines Schulungskonzepts
  • Korrespondenz mit BaFin, Strafverfolgungsbehörden und FIU

Gruppenweite Maßnahmen

  • Einrichtung von einheitlichen internen Sicherungsmaßnahmen
  • Erstellung einer gruppenweiten Strategie zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der gruppenweiten Strategie
  • Schaffung von Verfahren für den Informationsaustausch innerhalb der Gruppe zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung
  • Schaffung von Vorkehrungen zum Schutz von personenbezogenen Daten

Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden

  • Allgemeine Sorgfaltspflichten
  • Identifizierung
  • Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete
  • Identitätsüberprüfung
  • Verfahren zur Identitätsüberprüfung
  • Vereinfachte Sorgfaltspflichten
  • Verstärkte Sorgfaltspflichten
  • Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, vertragliche Auslagerung

Transparenzregister

  • Einsichtnahme in das Transparenzregister
  • Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle

Meldungen von Sachverhalten

  • Meldepflicht von Verpflichteten
  • Form der Meldung, Registrierungspflicht, Ausführung durch Dritte
  • Durchführung von Transaktionen
  • Verbot der Informationsweitergabe

Aufsicht und Zusammenarbeit

  • Mitwirkungspflichten
  • Hinweise auf Verstöße